Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Bis zum 31.12.2023 erhalten Sie weiterhin noch Kinderreisepässe mit einer einjährigen Gültigkeit (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Gleichzeitig können bis zum 31.12.2023 gültige Kinderreisepässe für ein weiteres Jahr (auch hier maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) verlängert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Ab dem 01.01.2024 kann für Kinder deutscher Staatsangehörigkeit – unabhängig vom Alter – nur noch ein mehrjährig gültiger Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Danach sind Ausweise zehn Jahre gültig.

Informationen dazu, welches Reisedokument das konkrete Reisezielland anerkennt, sollten rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen unter

(https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

eingeholt werden.

Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild auch künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind nicht selbst unterschreiben.

Bei Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren ist außerdem keine Prüfung der Biometrietauglichkeit des Passbildes erforderlich, bis zum siebten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Ihr Einwohnermeldeamt

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