Die Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO) ist die gesetzliche Grundlage für Verwaltungsgemeinschaften.

In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 28.05.2020 wurde beschlossen, dass die Geschäftsordnung der Jahre 2020 – 2026 in dieser Wahlperiode weitergelten soll.

Geschäftsordnung 2020 – 2026

Entschädigungssatzung 2020 – 2026