Grundsteuerreform in Bayern
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 23 abzugeben.
Für die Abgabe der Erklärung haben Sie in Bayern folgende drei Möglichkeiten:
- bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – unter https://www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
Weitere Informationen und Hilfen unter www.grundsteuer.bayern.de oder in unten stehenden Dokumenten.
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