Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken  und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 23 abzugeben.

Für die Abgabe der Erklärung haben Sie in Bayern folgende drei Möglichkeiten:

Weitere Informationen und Hilfen unter www.grundsteuer.bayern.de oder in unten stehenden Dokumenten.

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