Rechtsgrundlagen
Die Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO) ist die gesetzliche Grundlage für Verwaltungsgemeinschaften.
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 28.05.2020 wurde beschlossen, dass die Geschäftsordnung der Jahre 2020 – 2026 in dieser Wahlperiode weitergelten soll.
Entschädigungssatzung 2020 – 2026